Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MoBile Bites Inh. Torben Peters

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MoBile Bites Inh. Torben Peters


1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter (Vermieter):
MoBile Bites Inh. Torben Peters
Mülenteichstr. 77, 26316 Varel
Telefon: +49 177 5195602
E-Mail: kontakt@mobile-bites.de
Webseite: www.mobile-bites.de
Das Unternehmen wird als Einzelunternehmen von Herrn Torben Peters geführt.


Geltungsbereich:
Diese AGB gelten für alle Mietverträge zwischen dem oben genannten Vermieter und dem Mieter (Geschäftskunden oder Privatkunden) über die Anmietung von Fahrzeugen, Anhängern, Maschinen (z. B. Rüttelplatten, Bagger) und sonstigen Geräten. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


2. Vertragsabschluss und Reservierung
Eine Reservierung oder Buchungsanfrage (online, telefonisch oder persönlich) stellt zunächst ein unverbindliches Angebot des Mieters dar. Ein rechtsverbindlicher Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Mieter und der Vermieter vor Ort einen schriftlichen Überlassungs- bzw. Mietvertrag unterzeichnen. Bis zur Unterzeichnung des Mietvertrages besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Fahrzeugs oder Geräts.
Bei der Abholung des Mietgegenstandes hat der Mieter seine Identität und Berechtigung zur Nutzung nachzuweisen. Für Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, sind ein gültiger deutscher Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung) sowie ein gültiger Führerschein der entsprechenden Fahrzeugklasse im Original vorzulegen.
Wichtig: Die Kaution ist stets in bar zu hinterlegen und wird bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet, sofern keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen.
Zahlung bei Vertragsabschluss: Sämtliche Mietpreise, Kautionen und ggf. vereinbarte Zusatzleistungen sind spätestens bei Vertragsabschluss und vor Übergabe des Mietgegenstandes in voller Höhe fällig. Die Zahlung kann in einer vom Vermieter akzeptierten Form (z. B. Bargeld, EC- oder Kreditkarte) erfolgen. Solange die vollständige Zahlung des Mietpreises und der Kaution nicht erfolgt ist, ist der Vermieter berechtigt, die Herausgabe des Mietgegenstandes zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.


3. Mietdauer, Nutzung und Verlängerung
Die Mietdauer wird im Mietvertrag festgelegt. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters, welche rechtzeitig vor Ablauf der laufenden Mietzeit einzuholen ist. Überschreitet der Mieter den vereinbarten Rückgabetermin ohne Zustimmung, ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene Nutzungsentschädigung auf Basis der gültigen Mietpreise zu berechnen und ggf. weiteren Schadenersatz geltend zu machen. In diesem Fall kann der Vermieter den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters zurückholen.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgsam und fachgerecht zu behandeln sowie alle gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Insbesondere sind bei Fahrzeugen die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie bei Maschinen die Betriebsanleitungen und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Der Mieter hat regelmäßig den Betriebszustand (z. B. Ölstand, Kühlwasser, Reifendruck) zu überprüfen und den Vermieter bei auftretenden Warnanzeigen oder Störungen umgehend zu informieren.
Ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters darf der Mieter keine baulichen Veränderungen oder technischen Eingriffe am Mietgegenstand vornehmen. Eine Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters vor und alle zusätzlichen berechtigten Fahrer werden im Mietvertrag eingetragen.


4. Berechtigte Fahrer (bei Fahrzeuganmietung)
Das gemietete Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst sowie von den im Mietvertrag angegebenen berechtigten Fahrern geführt werden. Jeder Fahrer muss die in Punkt 2 genannten Voraussetzungen (Vorlage gültiger Ausweisdokumente und Führerschein) erfüllen. Der Mieter hat die Daten weiterer Fahrer dem Vermieter mitzuteilen und diese in den Mietvertrag aufnehmen zu lassen. Der Mieter haftet vollumfänglich für Schäden, die durch nicht im Vertrag eingetragene oder nicht berechtigte Fahrer verursacht werden.


5. Übergabe und Zustand des Mietgegenstandes
Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in einem vertragsgemäßen, betriebsbereiten und – bei Fahrzeugen – verkehrssicheren Zustand. Bereits vorhandene Schäden oder Mängel werden im Übergabeprotokoll bzw. Mietvertrag schriftlich festgehalten.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bzw. Gerät bei Übernahme auf weitere Schäden oder Mängel zu überprüfen und dem Vermieter nicht dokumentierte Beschädigungen unverzüglich mitzuteilen. Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls bestätigt der Mieter den einwandfreien Zustand des Mietgegenstandes sowie den Erhalt sämtlichen erforderlichen Zubehörs (z. B. Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugpapiere, Bedienungsanleitungen, Schlosssicherungen bei Anhängern etc.).


6. Nutzungsbeschränkungen und verbotene Nutzungen
Dem Mieter sind folgende Nutzungen des Mietgegenstandes ausdrücklich untersagt:


• Gewerbliche Weitervermietung oder Zweckentfremdung: Der Mietgegenstand darf nicht an Dritte weitervermietet oder für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke genutzt werden.


• Kurier- und Lieferdienste: Die Nutzung der Fahrzeuge für Kurierfahrten, Taxi- oder Lieferdienste oder ähnliche gewerbliche Transportzwecke ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.


• Transport von Abfällen oder gefährlichen Stoffen: Insbesondere ist der Transport von Abfall, Schutt, Chemikalien oder gefährlichen Gütern ohne ausdrückliche Zustimmung verboten.


• Fahrten außerhalb Deutschlands: Der Einsatz der Mietfahrzeuge außerhalb Deutschlands sowie der Transport von Maschinen oder Geräten ins Ausland ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.


• Illegale Zwecke: Jegliche Nutzung des Mietgegenstandes zu illegalen Zwecken ist untersagt.


• Motorsport und übermäßige Beanspruchung: Die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Rennen, Geländefahrten oder Fahrsicherheitstrainings ist verboten. Ebenso ist eine Überladung (über das zulässige Gesamtgewicht) nicht gestattet.


• Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, ist strikt untersagt.


Bei Verstoß gegen diese Nutzungsbeschränkungen ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, den Mietgegenstand umgehend zurückzufordern und alle daraus entstehenden Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. Zudem entfällt in solchen Fällen jegliche Haftungsbegrenzung, sodass der Mieter für alle entstandenen Schäden voll haftet.


7. Rückgabe des Mietgegenstandes
Der Mietgegenstand ist spätestens zum im Mietvertrag festgelegten Rückgabetermin persönlich und während der Öffnungszeiten des Vermieters zurückzugeben. Die Rückgabe gilt erst als erfolgt, wenn der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter den Mietgegenstand entgegengenommen und die Rückgabe schriftlich bestätigt hat.
Bei Fahrzeugen muss der Mieter darauf achten, dass diese vollgetankt (100% Tankfüllung) und besenrein (innen und außen) zurückgegeben werden. Es ist zwingend erforderlich, den Tankbeleg als Nachweis vorzulegen. Sollte das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben werden, wird dem Mieter der fehlende Kraftstoff zuzüglich einer Servicepauschale in Rechnung gestellt – in jedem Fall fällt ein Mindestentgelt von 50 € an.
Alle zum Mietgegenstand gehörenden Unterlagen und Zubehörteile (z. B. Schlüssel, Fahrzeugpapiere, Ladegeräte etc.) sind vollständig und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Vom Mieter angebrachte Kennzeichnungen oder Aufkleber sind vor Rückgabe vollständig zu entfernen.


8. Mietpreis, Mehrkilometer und Nebenkosten
Die im Mietvertrag festgelegten Mietpreise gelten für die vereinbarte Nutzungsdauer.
• Mehrkilometer: Wird eine kilometerabhängige Abrechnung vereinbart oder ein bestimmtes Inklusiv-Kilometerkontingent festgelegt, werden für jeden Mehrkilometer über das Inklusiv-Kontingent hinaus 0,25 € pro kmberechnet.

• Nebenkosten: Kosten für Betriebsmittel und die Nutzung des Mietgegenstandes (z. B. Kraftstoff, Strom, AdBlue, Schmiermittel, Reinigungskosten, Maut- und Parkgebühren sowie Bußgelder) trägt der Mieter. Der Vermieter ist berechtigt, solche Kosten zuzüglich einer angemessenen Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen, wenn diese aufgrund von Handlungen des Mieters entstehen.
Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag. Sie ist bei Vertragsabschluss in der vereinbarten Höhe (z. B. 100 € bei Fahrzeugen, 50 € bei anderen Mietgegenständen) ausschließlich in bar zu hinterlegen und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes verrechnet. Reicht die Kaution zur Begleichung aller Forderungen nicht aus, bleibt der Mieter zur Zahlung der Differenz verpflichtet.


9. Haftung des Mieters, Haftungsbegrenzung und Versicherung
Der Mieter haftet grundsätzlich für alle während der Mietdauer verursachten Schäden am Mietgegenstand, einschließlich Verlust oder Diebstahl, sowie für Folgeschäden. Er trägt auch sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit einem Schadenfall entstehen (z. B. Sachverständigengebühren, Abschlepp- und Gutachterkosten, Mietausfall).
Für Mietfahrzeuge besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie in der Regel eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt eine 

Haftungsreduzierung zugunsten des Mieters auf maximal 1.500 € je Schadensfall (Selbstbeteiligung). Diese Haftungsbegrenzung findet jedoch nicht Anwendung in folgenden Fällen:

• Falschbetankung: Schäden durch Betankung mit falschem Kraftstoff oder Nichtbefolgung der Betankungsvorgaben (z. B. Nichtnachfüllen von AdBlue bei entsprechenden Fahrzeugen).

• Schäden am Innenraum/Laderaum: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, unsachgemäße Beladung oder grobe Verschmutzung (z. B. Brandlöcher durch Rauchen, Beschädigungen durch unsachgemäße Ladung).

• Verstoß gegen Nutzungsverbote: Schäden, die aus einer unzulässigen Nutzung des Mietgegenstandes entstehen (siehe Punkt 6).

• Grobe Verkehrsverstöße: Schäden infolge von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder schwerwiegenden Verkehrsverstößen (z. B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss).

• Nichtmelden von Unfall/Schaden: Wird ein Unfall oder Schaden nicht unverzüglich gemeldet bzw. keine polizeiliche Unfallaufnahme durchgeführt, entfällt die Haftungsreduzierung und der Mieter haftet in vollem Umfang.

Schäden durch falsche Einschätzung der Fahrzeugmaße: Schäden, die infolge einer fehlerhaften Beurteilung der tatsächlichen Fahrzeugmaße (Höhe, Breite, Länge) entstehen, sind von der Haftungsreduzierung ausdrücklich ausgeschlossen. Verursacht der Mieter durch die falsche Einschätzung der Maße Schäden, haftet er in vollem Umfang für die entstehenden Kosten.


Für Mietgegenstände, für die keine Vollkaskoversicherung besteht (z. B. bestimmte Maschinen oder Geräte), haftet der Mieter für alle Beschädigungen oder Verluste in voller Höhe, sofern ein Verschulden vorliegt. Eine Haftungsbegrenzung auf 1.500 € findet in diesen Fällen nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
Der Mieter haftet zudem unbeschränkt für Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen (z. B. Verkehrs- und Ordnungsvorschriften) während der Nutzung des Mietgegenstandes und stellt den Vermieter von sämtlichen daraus resultierenden Kosten und Auflagen frei.


10. Verhalten bei Unfällen, Diebstahl oder Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, jeden Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schaden im Zusammenhang mit dem Mietgegenstand unverzüglich dem Vermieter zu melden.
• Bei Verkehrsunfällen ist – unabhängig von der Schadenshöhe – immer die Polizei zu verständigen und ein Polizeiprotokoll aufnehmen zu lassen.
• Solange keine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt ist, darf der Mieter den Unfallort nicht verlassen (Unfallflucht ist strafbar).
• Der Mieter hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Personen zu schützen, den Schaden zu begrenzen und Beweise zu sichern.
• Schuldanerkenntnisse oder vergleichbare Erklärungen gegenüber Dritten sind zu unterlassen.
• Nach Einleitung der notwendigen Maßnahmen hat der Mieter den Vermieter umgehend zu informieren und einen ausführlichen Schadensbericht (ggf. unter Verwendung des Europäischen Unfallberichts) zu übermitteln.
• Wird ein Schaden oder Unfall nicht gemeldet oder wird die Polizei nicht hinzugezogen, entfällt die Haftungsreduzierung und der Mieter haftet in vollem Umfang.


11. Stornierung und Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann eine Reservierung oder Buchung vor Mietbeginn stornieren.
• Eine Stornierung hat in Textform (z. B. per E-Mail) oder telefonisch nachweislich zu erfolgen.
• Bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn ist die Stornierung kostenfrei möglich.
• Bei späterer Stornierung, Nichterscheinen (No-Show) oder vorzeitigem Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn ist der Vermieter berechtigt, 50 % des vereinbarten Mietpreises als pauschale Entschädigung (Stornogebühr) zu verlangen.
• Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


12. Datenschutz und Weitergabe von Mieterdaten
Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters (sowie ggf. der mitbenutzten Fahrer) ausschließlich zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Mietvertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
• Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Versicherungen bei Schadensfällen) oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
• Bei Verkehrs- oder Ordnungswidrigkeiten, Straftaten im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes oder bei Vertragsverstößen ist der Vermieter berechtigt, relevante personenbezogene Daten an Ermittlungsbehörden, Polizei, Ordnungsbehörden oder zuständige Rechtsabteilungen weiterzugeben.
• Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Webseite des Vermieters.


13. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Handelt es sich beim Mieter um einen Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Land, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen dieses Landes unberührt, sofern sie anwendbar sind.


14. Gerichtsstand
Sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis der Sitz des Vermieters vereinbart. Für Klagen gegen Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln.
Sitz des Vermieters: 26316 Varel, Deutschland.


15. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Mieter Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und wird der Mietvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Online-Buchung oder Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters geschlossen, steht dem Mieter ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu.
• Der Mieter wird über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen hierfür gesondert informiert (Widerrufsbelehrung).
• Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch, so ist er nicht mehr an seine auf Abschluss des Mietvertrages gerichtete Willenserklärung gebunden.


16. Schlussbestimmungen
• Schriftform: Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform – dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

• Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Stand: März 2025, Varel.