Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MoBile Bites Inh. Torben Peters

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MoBile Bites Inh. Torben Peters

Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter (Vermieter):
MoBile Bites Inh. Torben Peters
Mülenteichstr. 77, 26316 Varel
Telefon: +49 177 5195602
E-Mail: kontakt@mobile-bites.de
Webseite: www.mobile-bites.de
Das Unternehmen wird als Einzelunternehmen von Herrn Torben Peters geführt.

Geltungsbereich:
Diese AGB gelten für alle Mietverträge zwischen dem oben genannten Vermieter und dem Mieter (Geschäftskunden oder Privatkunden) über die Anmietung von Fahrzeugen (z. B. Sprinter), Anhängern, Maschinen (z. B. Rüttelplatten, Mini-Bagger, Bagger) und sonstigen Geräten. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Vertragsabschluss und Reservierung
Eine Reservierung oder Buchungsanfrage (online, telefonisch oder persönlich) stellt zunächst ein unverbindliches Angebot des Mieters dar. Ein rechtsverbindlicher Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Mieter und der Vermieter vor Ort einen schriftlichen Überlassungs- bzw. Mietvertrag unterzeichnen. Bis zur Unterzeichnung besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Fahrzeugs oder Geräts.
Bei Abholung muss der Mieter seine Identität und Berechtigung nachweisen:

Sprinter/Transporter: Führerschein Klasse B (normaler PKW-Führerschein) sowie Personalausweis (bzw. Reisepass mit Meldebestätigung).
Mini-Bagger/Bagger (Selbstabholung): Führerschein Klasse B sowie Klasse BE (Anhängerbetrieb) im Original und Personalausweis. Außerdem muss das Zugfahrzeug nachweisen, dass es die erforderliche Anhängelast ziehen darf.
Wird der Fahrer nicht selbst abholen, genügt für den reinen Einsatz vor Ort Führerschein Klasse B und Personalausweis (kein Anhängernachweis nötig).
Wichtig: Die Kaution ist stets in bar zu hinterlegen und wird bei Rückgabe erstattet, sofern keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen.
Zahlung bei Vertragsabschluss: Sämtliche Mietpreise, Kautionen und vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. optionale Versicherungen) sind spätestens bei Vertragsabschluss und vor Übergabe in voller Höhe fällig. Zahlung per Bargeld, EC- oder Kreditkarte möglich. Solange die vollständige Zahlung nicht erfolgt, kann der Vermieter die Herausgabe verweigern oder vom Vertrag zurücktreten.

Mietdauer, Nutzung und Verlängerung
Die Mietdauer wird im Mietvertrag festgelegt. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters, welche rechtzeitig vor Ablauf der laufenden Mietzeit einzuholen ist. Überschreitet der Mieter den vereinbarten Rückgabetermin ohne Zustimmung, ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene Nutzungsentschädigung auf Basis der gültigen Mietpreise zu berechnen und ggf. weiteren Schadenersatz geltend zu machen. In diesem Fall kann der Vermieter den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters zurückholen.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgsam und fachgerecht zu behandeln sowie alle gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Insbesondere sind bei Fahrzeugen die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie bei Maschinen die Bedienungs- und Sicherheitsanleitungen einzuhalten. Der Mieter hat regelmäßig den Betriebszustand (z. B. Ölstand, Kühlwasser, Reifendruck) zu überprüfen und den Vermieter bei auftretenden Warnanzeigen oder Störungen umgehend zu informieren.
Ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters darf der Mieter keine baulichen Veränderungen oder technischen Eingriffe am Mietgegenstand vornehmen. Eine Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters vor und alle zusätzlichen berechtigten Fahrer werden im Mietvertrag eingetragen.

Berechtigte Fahrer (bei Fahrzeuganmietung)
Das gemietete Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst sowie von den im Mietvertrag genannten Fahrern geführt werden. Jeder Fahrer muss die unter Punkt 2 genannten Voraussetzungen (Führerschein/Personalausweis) erfüllen. Änderungen oder Ergänzungen zu den Fahrerdaten sind dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen und in den Mietvertrag aufzunehmen. Der Mieter haftet für Schäden durch unberechtigte Fahrer in vollem Umfang.

Übergabe und Zustand des Mietgegenstandes
Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in einem vertragsgemäßen, betriebsbereiten und – bei Fahrzeugen – verkehrssicheren Zustand. Bereits vorhandene Schäden oder Mängel werden im Übergabeprotokoll bzw. Mietvertrag schriftlich festgehalten.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bzw. Gerät bei Übernahme auf weitere Schäden oder Mängel zu überprüfen und dem Vermieter nicht dokumentierte Beschädigungen unverzüglich mitzuteilen. Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls bestätigt der Mieter den einwandfreien Zustand des Mietgegenstandes sowie den Erhalt sämtlichen erforderlichen Zubehörs (z. B. Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugpapiere, Bedienungsanleitungen, Schlosssicherungen bei Anhängern etc.).

Hinweis Ersatzmaschine/Preisreduzierung:
Sollte der Mietgegenstand während der Mietdauer aus technischen Gründen (z. B. unerwarteter Motorschaden) ausfallen, besteht seitens des Mieters kein Anspruch auf Bereitstellung einer Ersatzmaschine oder eines Ersatzfahrzeugs. Der Mieter erhält jedoch anteilig eine Mietpreisreduzierung auf Basis der tatsächlichen Ausfallstunden, sofern der Ausfall nicht durch von ihm zu vertretende Umstände (z. B. unsachgemäße Bedienung) verursacht wurde.

Nutzungsbeschränkungen und verbotene Nutzungen
Dem Mieter sind folgende Nutzungen des Mietgegenstandes ausdrücklich untersagt:
• Gewerbliche Weitervermietung oder Zweckentfremdung: Der Mietgegenstand darf nicht an Dritte weitervermietet oder für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke genutzt werden.
• Kurier- und Lieferdienste: Die Nutzung der Fahrzeuge für Kurierfahrten, Taxi- oder Lieferdienste oder ähnliche gewerbliche Transportzwecke ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
• Transport von Abfällen oder gefährlichen Stoffen: Insbesondere ist der Transport von Abfall, Schutt, Chemikalien oder gefährlichen Gütern ohne ausdrückliche Zustimmung verboten.
• Fahrten außerhalb Deutschlands: Der Einsatz der Mietfahrzeuge außerhalb Deutschlands sowie der Transport von Maschinen oder Geräten ins Ausland ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.
• Illegale Zwecke: Jegliche Nutzung des Mietgegenstandes zu illegalen Zwecken ist untersagt.
• Motorsport und übermäßige Beanspruchung: Die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Rennen, Geländefahrten oder Fahrsicherheitstrainings ist verboten. Ebenso ist eine Überladung (über das zulässige Gesamtgewicht) nicht gestattet.
• Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, ist strikt untersagt.
• Falsche Einschätzung der Maße: Der Mieter ist verpflichtet, vor Anmietung das zulässige Gesamt- und Achsgewicht sowie die Außenmaße (Höhe, Breite, Länge) zu prüfen. Schäden, die infolge einer fehlerhaften Beurteilung der tatsächlichen Maße und Gewichte entstehen, sind von jeglicher Haftungsreduzierung ausgeschlossen.
Bei Verstoß gegen diese Nutzungsbeschränkungen ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, den Mietgegenstand umgehend zurückzufordern und alle daraus entstehenden Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. Zudem entfällt in solchen Fällen jegliche Haftungsbegrenzung, sodass der Mieter für alle entstandenen Schäden voll haftet.

Rückgabe des Mietgegenstandes
Der Mietgegenstand ist spätestens zum im Mietvertrag festgelegten Rückgabetermin persönlich und während der Öffnungszeiten des Vermieters zurückzugeben. Die Rückgabe gilt erst als erfolgt, wenn der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter den Mietgegenstand entgegengenommen und die Rückgabe schriftlich bestätigt hat.

7.1 Fahrzeug-Rückgabe (z. B. Sprinter):
• Vollgetankt (100 % Tankfüllung) mit gültigem Tankbeleg zurückgeben; fehlt der Beleg, wird eine Mindestpauschale von 50 € zzgl. tatsächlicher Kraftstoffkosten berechnet.
• Besenrein (innen und außen) zurückgeben; grobe Verschmutzung führt zu einer Reinigungspauschale von 50 € (z. B. starker Sand-, Schlamm-, Fettbefall). Intensivere Verunreinigungen (z. B. Brandlöcher, Graffiti-Rückstände) werden gesondert abgerechnet (bis zu 150 €).

7.2 Maschinen-Rückgabe (z. B. Mini-Bagger, Rüttelplatten):
• Voll betankt (Treibstoff wie bei Übernahme) und betriebsbereit zurückgeben; bei Fehlmenge 20 € pro Liter zzgl. Servicepauschale von 30 €.
• Grobe Verschmutzung (z. B. stark mittelschlammige Ketten, verkrusteter Erdboden) führt zu einer Pauschale von 50 € für Reinigung.
Alle zum Mietgegenstand gehörenden Unterlagen und Zubehörteile (z. B. Schlüssel, Fahrzeugpapiere, Ladegeräte, Bedienungsanleitungen) sind vollständig und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Vom Mieter angebrachte Kennzeichnungen oder Aufkleber sind vor Rückgabe vollständig zu entfernen.

Mietpreis, Mehrkilometer, Betriebsstunden und Nebenkosten
Die im Mietvertrag festgelegten Mietpreise gelten für die vereinbarte Nutzungsdauer.

8.1 Sprinter/Transporter:
• Inklusive 200 Kilometer pro Kalendertag; jeder weitere Kilometer 0,25 € (inkl. 19 % MwSt.).
• Maximale Tagesnutzung: 8 Betriebsstunden. Jede weitere angefangene Stunde: 15 €.
• Nebenkosten (Kraftstoff, Strom, AdBlue, Schmiermittel, Reinigungskosten, Maut- und Parkgebühren sowie Bußgelder) trägt der Mieter.

8.2 Maschinen (Mini-Bagger, Bagger, Rüttelplatten etc.):
• Inklusive 8 Betriebsstunden pro Kalendertag; jede weitere angefangene Stunde 15 €.
• Nebenkosten (Treibstoff, Schmiermittel, Reinigungskosten) trägt der Mieter. Einmalige Betonier-/Ölauffangpalettenbereitstellungskosten von 20 € bei Bedarf.
Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag. Sie ist bei Vertragsabschluss in der vereinbarten Höhe (z. B. 100 € bei Fahrzeugen, 50 € bei anderen Mietgegenständen) ausschließlich in bar zu hinterlegen und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes verrechnet. Reicht die Kaution zur Begleichung aller Forderungen nicht aus, bleibt der Mieter zur Zahlung der Differenz verpflichtet.

Haftung des Mieters, Haftungsbegrenzung und Versicherung
Der Mieter haftet grundsätzlich für alle während der Mietdauer verursachten Schäden am Mietgegenstand, einschließlich Verlust oder Diebstahl, sowie für Folgeschäden. Er trägt auch sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit einem Schadenfall entstehen (z. B. Sachverständigengebühren, Abschlepp- und Gutachterkosten, Mietausfall).

9.1 Sprinter/Transporter:
• Kfz-Haftpflichtversicherung sowie Vollkaskoversicherung mit SB 1.500 € pro Schadensfall. Die Haftungsreduzierung greift nicht bei:
– Falschbetankung (z. B. falscher Kraftstoff, ohne AdBlue-Nachfüllung bei entsprechenden Fahrzeugen).
– Schäden am Innenraum/Laderaum durch unsachgemäße Behandlung, unsachgemäße Beladung oder grobe Verschmutzung (Brandlöcher, Klebereste).
– Verstoß gegen Nutzungsverbote (siehe Punkt 6).
– Grobe Verkehrsverstöße (z. B. Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss).
– Nichtmelden von Unfall/Schaden bzw. keine polizeiliche Unfallaufnahme.
– Schäden wegen falscher Einschätzung der Fahrzeugmaße oder Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts.

9.2 Mini-Bagger und andere Maschinen (ohne Vollkasko):
• Der Mieter haftet für alle Beschädigungen oder Verluste in voller Höhe, sofern ein Verschulden vorliegt. Eine Haftungsbegrenzung auf 500 € je Schadensfall gilt nur, wenn keine optionale Maschinenbruchversicherung abgeschlossen wurde oder explizit anders im Mietvertrag geregelt ist.
• Kommt die optionale Maschinenbruchversicherung (siehe Punkt 10) zum Tragen, reduziert sich die SB auf 500 €. Bei Ausschlüssen (siehe Ziffer 10.2) entfällt jede Erstattung.

9.3 Allgemeine Haftungsausschlüsse:
Unabhängig vom Versicherungsschutz haftet der Mieter unbeschränkt bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (z. B. pflichtwidrige Überlassung an Dritte). Für Personen- und Umweltschäden haftet der Mieter stets im vollen Umfang, auch wenn eine optionale Versicherung abgeschlossen wurde.
Maschinenbruchversicherung (optional, speziell für Mini-Bagger und Bagger)

'10.1 Versicherungsumfang:
Mit Abschluss dieser optionalen Maschinenbruchversicherung ist der Mieter im Schadensfall durch Beschädigung (z. B. Bruch von Bauteilen, Hydraulikschäden) des gemieteten Mini-Baggers oder Baggers abgesichert, sodass seine maximale Eigenbeteiligung 500 € beträgt. Schäden, die unter die Ziffer 10.2 genannten Ausschlüsse fallen, werden nicht erstattet, und der Mieter trägt sämtliche Reparaturkosten.

10.2 Ausschlüsse:
• Vorsätzliche Schäden durch den Mieter oder Dritte.
• Schäden infolge grober Fahrlässigkeit (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss, unsachgemäße Bedienung, Einsatz außerhalb der zulässigen Einsatzgrenzen).
• Diebstahl oder Unterschlagung des Baggers (in diesem Fall trägt der Mieter den vollen Neuwert).
• Schäden durch normale Abnutzung oder Verschleiß.
• Schäden, die durch Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegeintervalle entstehen.

10.3 Selbstbeteiligung und Kosten:
Der Versicherungsaufschlag beträgt 5 € pro Kalendertag (inkl. 19 % MwSt.). Im Schadensfall ist der Mieter zu einer Selbstbeteiligung von maximal 500 € verpflichtet. Jeder angefangene Schadensfall löst diese Pauschale aus. Sind die Voraussetzungen des Ziffer 10.2 erfüllt, entfällt die Erstattung, und der Mieter trägt sämtliche Reparaturkosten selbst.

10.4 Pflichten des Mieters:
Der Mieter hat den Bagger vor Übergabe auf äußerlich erkennbare Mängel zu prüfen und diese dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Im Schadensfall (unabhängig von Unfallbeteiligung) ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter umgehend zu informieren und den Unfallhergang wahrheitsgemäß zu schildern. Wartungsarbeiten oder Reparaturen ohne Rücksprache mit dem Vermieter führen zum Verlust des Versicherungsanspruchs.

10.5 Laufzeit und Beginn:
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übergabe des Baggers an den Mieter (Datum/Uhrzeit laut Mietvertrag) und endet mit der Rückgabe des Baggers an den Vermieter. Wird der Bagger nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer weiter genutzt, erlischt der Versicherungsschutz automatisch; es entsteht Mietverzug nach den allgemeinen Mietbedingungen.

10.6 Zahlungsmodalitäten:
Die Versicherung ist bei Mietbeginn (erstem Tag) in voller Höhe (5 € pro Tag) zusätzlich zum Mietpreis zu entrichten.

10.7 Schadensmeldung und Gutachten:
Nach jedem Schadenfall ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine ausführliche Schadensmeldung (inklusive Fotos) einzureichen. Der Vermieter kann bei strittigen Fällen ein unabhängiges Gutachten einholen. Die Kosten dafür trägt
a) im Versicherungsfall der Vermieter (abzüglich SB),
b) bei Ausschluss gemäß Ziffer 10.2 der Mieter.

10.8 Haftung:
Unabhängig vom Versicherungsschutz haftet der Mieter unbeschränkt bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (z. B. pflichtwidrige Überlassung an Dritte). Für Personen- und Umweltschäden haftet der Mieter stets im vollen Umfang.

Verhalten bei Unfällen, Diebstahl oder Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, jeden Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schaden im Zusammenhang mit dem Mietgegenstand unverzüglich dem Vermieter zu melden.
• Bei Verkehrsunfällen ist – unabhängig von der Schadenshöhe – immer die Polizei zu verständigen und ein Polizeiprotokoll aufzunehmen.
• Solange keine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt ist, darf der Mieter den Unfallort nicht verlassen (Unfallflucht ist strafbar).
• Der Mieter hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Personen zu schützen, den Schaden zu begrenzen und Beweise zu sichern.
• Schuldanerkenntnisse oder vergleichbare Erklärungen gegenüber Dritten sind zu unterlassen.
• Nach Einleitung der notwendigen Maßnahmen hat der Mieter den Vermieter umgehend zu informieren und einen ausführlichen Schadensbericht (ggf. unter Verwendung des Europäischen Unfallberichts) zu übermitteln.
• Wird ein Schaden oder Unfall nicht gemeldet oder wird die Polizei nicht hinzugezogen, entfällt die Haftungsreduzierung und der Mieter haftet in vollem Umfang.

Stornierung und Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann eine Reservierung oder Buchung vor Mietbeginn stornieren.
• Eine Stornierung hat in Textform (z. B. per E-Mail) oder telefonisch nachweislich zu erfolgen.
• Bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn ist die Stornierung kostenfrei möglich.
• Bei späterer Stornierung, Nichterscheinen (No-Show) oder vorzeitigem Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn ist der Vermieter berechtigt, 50 % des vereinbarten Mietpreises als pauschale Entschädigung (Stornogebühr) zu verlangen.
• Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Datenschutz und Weitergabe von Mieterdaten
Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters (sowie ggf. der mitbenutzten Fahrer) ausschließlich zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Mietvertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Rechnungsstellung, Versicherungsbearbeitung).
• Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Versicherungen bei Schadensfällen) oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
• Bei Verkehrs- oder Ordnungswidrigkeiten, Straftaten im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes oder bei Vertragsverstößen ist der Vermieter berechtigt, relevante personenbezogene Daten an Ermittlungsbehörden, Polizei, Ordnungsbehörden oder zuständige Rechtsabteilungen weiterzugeben.
• Der Vermieter nutzt GPS/Telematik-Daten (Standort, Betriebsstunden) ausschließlich zur Abrechnung (z. B. Nachweis der 8 Betriebsstunden-Inklusivleistung) und zur Aufklärung von Schadens- oder Diebstahlsfällen. Eine Überwachung darüber hinaus findet nicht statt.
• Fotos vom Ist-Zustand bei Übergabe werden datenschutzkonform gespeichert und nach 6 Monaten gelöscht, sofern keine offenen Schäden vorliegen.
Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Webseite des Vermieters.

Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Handelt es sich beim Mieter um einen Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Land, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen dieses Landes unberührt, sofern sie anwendbar sind.

Gerichtsstand
Sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis der Sitz des Vermieters vereinbart. Für Klagen gegen Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln.
Sitz des Vermieters: 26316 Varel, Deutschland.

Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Mieter Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und wird der Mietvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Online-Buchung oder Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters geschlossen, steht dem Mieter ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu.
• Der Mieter wird über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen hierfür gesondert informiert (Widerrufsbelehrung).
• Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch, so ist er nicht mehr an seine auf Abschluss des Mietvertrages gerichtete Willenserklärung gebunden.

Schlussbestimmungen
• Schriftform: Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform – dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

• Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.




Stand: Juni 2025